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| GESETZLICHE ANFORDERUNGEN |
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Die Geschäftstätigkeit von Safetykleen wird von einer ganzen Reihe verschiedenster Vorschriften zum Umweltschutz berührt. Nicht zuletzt dank unseres Umweltmanagement - Systems gem. DIN EN ISO 14001 ist garantiert, dass wir die erforderlichen Maßnahmen eingeführt haben, um diese Vorschriften erfüllen zu können. Alle unter Berücksichtigung unserer Geschäftstätigkeit gesetzlich zu bestellenden Umweltbeauftragten sind bestellt. Unsere Niederlassungen, in denen wir die Reinigungsflüssigkeiten bis zur Auslieferung an unsere Kunden lagern, verfügen über die erforderlichen Betriebsgenehmigungen. Dies setzt voraus, dass die Ausstattungen der Niederlassungen in allen umwelt- und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten dem Stand der Technik entsprechen. Unser Servicepersonal ist ohne Ausnahme im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung. Eine ausreichende Sensibilisierung der betroffenen Mitarbeiter im täglichen Umgang mit unseren Reinigungsflüssigkeiten, die zu einem großen Teil Gefahrgut darstellen, ist damit prinzipiell gegeben. Durch regelmäßige interne Schulungen der Mitarbeiter zum Gefahrgutrecht wird gewährleistet, dass die wesentlichen Vorschriften wiederkehrend behandelt werden. Alle Tätigkeiten, die sich auf die Rücknahme, den Transport und die anschließende Entsorgung der gebrauchten Reinigungsflüssigkeiten beziehen, führen wir auf Basis einer Genehmigung gem. § 25 Abs. 2 KrW-/AbfG durch. In diesem Zusammenhang sorgen wir dafür, dass die gesetzlich geforderten Nachweise über die durchgeführte Entsorgung in Form von Übernahmescheinen und Begleitscheinen erstellt werden. |

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